Immer mehr Steuern beim Immobilienkauf

Dass man beim Immobilienkauf eine Grunderwerbssteuer zu zahlen hat ist nichts neues. „Allerdings haben sowohl Anleger, als auch Käufer eines Eigenheims neue Gesetze zu beachten“, betonte Thomas Olek, Geschäftsführer und Unternehmensgründer der publity AG.

Die Grunderwerbssteuer beträgt beim Immobilienkauf 6,5 Prozent
Die Grunderwerbssteuer beträgt beim Immobilienkauf 6,5 Prozent

Grunderwerbssteuer schlägt schwer ins Gewicht beim Immobilienkauf

Bei Immobilienkäufen steht eine Grunderwerbsteuer an, der Satz der Steuer kann dann bis zu 6,5 Prozent betragen und je nach Kaufpreis meist nicht zu knapp ausfällt. Beim üblichen Hauskauf gehören meist auch Anteile an einer Gesellschaft, die Immobilien besitzt, unter bestimmten Bedingungen der Grunderwerbsteuer. So zum Beispiel bei einer Transaktion von mindestens 95 Prozent der Anteile.

Wert des Grundstückes entscheidend

Wichtig ist dann meistens der Preis des jeweiligen Grundstückes. Dies betrifft einerseits große Investitionsfirmen wie die publity AG, andererseits auch Privatinvestoren, die ein größeres Immobilienportfolio aufweisen können. Doch vielen Experten geht die Besteuerung nicht weit genug. Daher will die Regierung dies nun ändern.

Gesetzgeber kündigt Verschärfung der Gesetze an

Am 8. Mai diesen Jahres hat das Bundesministerium der Finanzen härtere Regeln vorgeschlagen. Dann sollen die entscheidende Beteiligungshöhe von 95 auf 90 Prozent runter geschraubt werden, damit dann bereits Transaktionen von 90 Prozent der Anteile an  Gesellschaften von Grund auf Grunderwerbsteuer erfordern. „Entscheidend soll dafür in Zukunft ein Zeitraum von zehn Jahren sein“, so Thomas Olek.

Neue Regelungen sollen ab 2020 gelten

Auch die in vielen Beziehungen herrschenden Haltefristen, deren nicht Beachtung Grunderwerbsteuer auslösen. Diese werden von bisher fünf Jahren auf 10 Jahre (in bestimmten Sonderfällen teils 15 Jahre) verlängert werden. Die Anhebungen sollen laut dem Vorschlag generell für Erwerbsvorgänge bestimmt sein, die nach dem 31. Dezember 2019 gelten sollen. Im Gespräch seien auch noch sogenannte „Übergangsregeln“, so die publity AG, die ihren Sitz in Frankfurt am Main bezieht. Wird zum Beispiel das Geschäft des Anteilsverkaufs binnen einem Jahr vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag oder wird dieser binnen eines Jahres nach der Verabschiedung vollzogen, sollen die neuen Regelungen noch nicht gelten.

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3 Kommentare

Steuerberater heißen die geplante Verschärfung der Grunderwerbsteuer nicht gut, da sie die Regelungen für kaum mehr handhabbar halten. Der Präsident der Kammerorganisation, Raoul Riedlinger, schlägt einen radikal anderen Weg vor:man könne die Grunderwerbsteuer abschaffen und durch die Umsatzsteuer ersetzen – und dafür einen Satz von 3,5 Prozent festlegen. Bis 2006 galt in ganz Deutschland dieser Satz für die Grunderwerbsteuer. Seitdem können die Bundesländer die Höhe der Steuer selbst festlegen, deren Aufkommen ihnen zusteht. Nur Bayern und Sachsen haben es bei dem alten Satz belassen, die anderen haben ihn erhöht, Hamburg nur ein bisschen auf 4,5 Prozent. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin hat man die Steuer fast verdoppelt. Hier beträgt der Satz mittlerweile 6,5 Prozent.

Eben habe ich auch einen interessanten Artikel gelesen, in dem es sich um die Zukunftsmiete in Frankfurt dreht.
https://medium.com/@lenagersten77/thomas-olek-mieten-zuk%C3%BCnftig-100-euro-m%C2%B2-in-frankfurt-1a981f7898b0

Bei der Grunderwerbssteuer kann man mit dem richtigen Herangehen einen großen Haufen an Geld sparen. Wenn man beispielsweise zuerst das Grundstück kauft und dann ein Haus darauf baut, muss man nur die Grunderwerbssteuer für das Grundstück zahlen und nicht auch noch für das darauf stehende Haus. Oder man heiratet ganz einfach den Verkäufer. Bis zu einem Betrag von 500.000 Euro fallen in Deutschland keine Schenkungssteuern an. Nicht verheiratete Paare haben nämlich nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Für jeden der nur eine kleine neue Ecke zur Erweiterung seines Gartens erwerben möchte würde ich dazu raten unter 2500 Euro zu bleiben. Denn erst bei dieser Summe greift die Grunderwerbssteuer.
Ein interessanter Artikel zum Thema Mieteinnahmen: https://medium.com/@scenschiller/thomas-olek-publity-ag-besser-aufgestellt-mit-mieteinnahmen-84ac5f4cd475

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