Kategorienarchiv: Kapitalanlage

Einbruch am Immobilienmarkt? - Teil 2

Immobilienbau und Zinssätze werden immer kostspieliger. Was die Inflation auf dem Immobilienmarkt und die Zinserhöhungen für Investoren und Bauunternehmer, aber auch für Eigentümer und Mieter für Folgen haben. Lesen sie hier den ersten Teil dieses Beitrags.

Einbruch am Immobilienmarkt? - Teil 2
Einbruch am Immobilienmarkt? – Teil 2

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Einbruch am Immobilienmarkt? - Teil 1
Wie geht es weiter mit dem Bauzins? - Teil 2

Viele Immobilienkäufer suchen nach einem guten Bauzins für ihre Immobilie. Die Nachfrage nach Darlehensverlängerungen steigt rapide an. Lesen sie hier Teil 1 dieses Beitrags.

 

Wie geht es weiter mit dem Bauzins? - Teil 2
Wie geht es weiter mit dem Bauzins? – Teil 2

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Die publity AG wurde im Zuge des Börsengangs im April 2015 von einem ehemaligen Vertriebspartner auf Zahlung einer Vertriebsprovision in Höhe von insgesamt EUR 47,1 Mio. verklagt. Diese Klage wurde nun abgewiesen.   Der Kläger hat behauptet, im Jahr 2009 eine mündliche Vertriebsvereinbarung mit der Gesellschaft geschlossen zu haben. Die Klage durchlief zu Beginn mehrere Instanzen des Prozesskostenhilfeverfahrens, bis eine mündliche Verhandlung im April 2018 zugelassen wurde. Das zuständige Gericht wies die Klage bereits im Oktober 2018 zurück und begründete dies u.a. mit der fehlenden Schlüssigkeit der Klage. Der Kläger legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein und versuchte erneut, über das Prozesskostenhilfeverfahren die Klage weiterzuführen. Im Januar 2020 lehnte schlussendlich als höchstmögliche Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) den Prozesskostenhilfeantrag des Klägers mangels Erfolgsaussichten ab. Gegen das letztinstanzliche die Klage abweisende Urteil des OLG Dresden hat der Kläger danach kein Rechtsmittel mehr eingelegt. Das Urteil des OLG Dresden wurde nun rechtkräftig. publity…

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Unter anderem empfiehlt es sich bei Nacht zu lüften

Es beginnt die heißeste Phase des Jahres – da liegt es nahe, dass sowohl viele Mieter in ihrer Wohnung, als auch Besitzer eines Eigenheims es nicht mehr aushalten in ihrer Immobilie. So sollten sie lüften, damit sie ihr Dasein in ihrer Wohnung weiterhin genießen können. Außerdem sagt ihn die publity AG ob sie als Mieter, die Miete mindern dürfen, wenn sie es in ihrer Immobilie nicht mehr aushalten. Vor allem Nachts lüften Sehr Viel kann man leider gegen die Hitze nicht unternehmen. Selbst eine Mietverringerung ist nur dann vorstellbar, wenn die Hitze aufgrund von Fehlern beim Bau auftritt. Ein paar Dinge kann man jedoch trotzdem gegen die Hitze tun. Um eine möglichst geringe Temperatur im Zimmer zu erreichen, kann man grundsätzlich sagen, so Thomas Olek Geschäftsführer und Unternehmensgründer der publity AG: „Erst die Fenster aufmachen, wenn es draußen kälter ist als drinnen.“ Leider ist dies im Sommer mit viel Hitze…

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Frankfurt – Abstimmung gefordert: Mit Corporate News vom 28. Januar 2019 hat die publity AG bekannt gemacht, Optionen zur Aufnahme einer Finanzierung an den Fremdkapitalmärkten (Debt Capital Market) für die mögliche Begebung einer neuen Anleihe zu prüfen.   Prüfungen dauern noch an Voraussetzung für die Aufnahme einer neuen Finanzierung ist aber jedenfalls, dass eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe der publity AG 2015/2020 enthaltene Negativverpflichtung, wonach die publity AG keine derartigen Finanzverbindlichkeiten in einem Betrag von mehr als EUR 5.000.000,00 eingehen darf, aufgehoben wird. Diese Prüfungen dauern noch an. Abstimmung der Anleihegläubige Vor diesem Hintergrund hat die publity AG am heutigen Tage zu einer Abstimmung der Anleihegläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 aufgefordert, um die Anleihebedingungen entsprechend zu ändern. Den Anleihegläubigern soll im Gegenzug das Recht eingeräumt werden, von der Emittentin eine vorzeitige Rückzahlung einzelner oder aller ihrer Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, sollte die Emittentin eine neue Finanzverbindlichkeit von mehr…

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Es können viele Fehler beim Immobilienverkauf ohne Makler auftreten

Immer mehr Besitzer einer Immobilie befassen sich mit einem Immobilienverkauf und diese über eigene Hand zu verkaufen. Oft spielt der Hintergedanke, die Kosten eines Maklers zu sparen und sie so zügiger zu verkaufen, eine große Rolle. „Allerdings sollte man dabei sehr vorsichtig sein und mit Bedacht vorgehen, denn ohne entsprechendes Fachwissen kann so vieles aus dem Ruder laufen,“ rät Thomas Olek, Geschäftsführer der publity AG, zur Vorsicht. Die publity AG stellt  Ihnen einige Fehler beim Immobilienverkauf ohne Makler vor, die Sie am besten aus dem Weg gehen sollten. Schlechte Vorbereitung vor dem Immobilienverkauf Eben eine Anzeige auf irgendeine Website im Internet stellen und mal sehen was passiert. Mit diesem Verfahren werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Käufer finden oder Ihre Immobilie deutlich billiger verkaufen als sie Wert ist. Deshalb ist es von Vorteil sich einen Plan zu überlegen und zwar bevor man Verkaufsanzeige hochgeladen hat. Unter anderem sollte man sich…

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Thomas Olek möchte durch eigene Immobilien die Aktien kicken

Die Probleme zwischen Immobilienverwalter und Gläubigern seien behoben und der Fall des Kurses sei überwunden, betont Thomas Olek, Gründer und Unternehmenschef der publity AG. Der nächste Aufschwung soll nun durch den Handel, mit den Immobilien aus dem eigenen Bestand erzielt werden. Letztes Jahr begann suboptimal für publity AG und Thomas Olek Für die publity AG startete das letzte Jahr mit ersten starken Zweifeln. Sie hatten für 2017 mehr Gewinn Beteiligungen ausgeteilt, als es die Bedingungen einer Anleihe aus dem Jahr 2015 zuließen, es sah erst danach aus als müsste die AG Rückzahlungen in Höhe von 50 Millionen vorzeitig tätigen. Außerdem belasteten eine Gewinnwarnung, eine verfallene Dividende und der Verdacht, dass frühere Ausschüttungen allein durch Erhöhungen des Kapitals möglich gewesen waren. „Die bittere Folge war ein Sturz der Aktie um ganze 70%“, stellte Thomas Olek fest. Kapitalerhöhung beruhigt Gläubiger Zur Beruhigung der Gläubiger, vollzog die publity AG Mitte 2018 eine Kapitalerhöhung…

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Die Grunderwerbssteuer beträgt beim Immobilienkauf 6,5 Prozent

Dass man beim Immobilienkauf eine Grunderwerbssteuer zu zahlen hat ist nichts neues. „Allerdings haben sowohl Anleger, als auch Käufer eines Eigenheims neue Gesetze zu beachten“, betonte Thomas Olek, Geschäftsführer und Unternehmensgründer der publity AG. Grunderwerbssteuer schlägt schwer ins Gewicht beim Immobilienkauf Bei Immobilienkäufen steht eine Grunderwerbsteuer an, der Satz der Steuer kann dann bis zu 6,5 Prozent betragen und je nach Kaufpreis meist nicht zu knapp ausfällt. Beim üblichen Hauskauf gehören meist auch Anteile an einer Gesellschaft, die Immobilien besitzt, unter bestimmten Bedingungen der Grunderwerbsteuer. So zum Beispiel bei einer Transaktion von mindestens 95 Prozent der Anteile. Wert des Grundstückes entscheidend Wichtig ist dann meistens der Preis des jeweiligen Grundstückes. Dies betrifft einerseits große Investitionsfirmen wie die publity AG, andererseits auch Privatinvestoren, die ein größeres Immobilienportfolio aufweisen können. Doch vielen Experten geht die Besteuerung nicht weit genug. Daher will die Regierung dies nun ändern. Gesetzgeber kündigt Verschärfung der Gesetze an…

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Immobilienmakler müssen immer bei der Wahrheit bleiben

Zum Kauf einer Immobilie gehört eine große Portion Vertrauen. Dennoch ist das Vertrauen in Grenzen zu halten, ansonsten kann es dem Käufer schaden. Denn Immobilienmakler seien zwar dazu gezwungen keine erfundenen Daten über die Immobilie zu machen, jedoch sei es ihnen erlaubt, sich dabei auf die erhaltenen Informationen vom Verkäufer zu verlassen, schildert Thomas Olek, Geschäftsführer und Unternehmensgründer der publity AG, die Rechtslage. Immobilienmakler dürfen keine falschen Vorstellungen vermitteln Es steht nicht zur Debatte: Makler wollen zum Verkauf stehende Immobilien immer möglichst gut dastehen lassen. Dabei ist es ihnen jedoch nicht erlaubt ihren Käufern falschen Vorstellungen zu machen, entschied das Oberlandgerichts Brandenburg. Die für den Kauf entscheidenden Information müssen richtig sein, erklärt die publity AG, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. Fehlen dem Immobilienmakler wichtige Details oder ist die Richtigkeit gegebener Auskünfte nicht bestätigt, muss der Makler dies Preis geben. Käufer fordert Schadenersatz wegen falschen Versprechungen In dem…

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