Kategorienarchiv: Sicherheit

Warnung vor gefährlichem Immobilienboom

Trotz der Corona-Krise sind die Immobilienpreise in Deutschland weiter gestiegen. Sowohl die Verbraucher als auch die Bundesbank gehen davon aus, dass sich dieser Immobilienboom fortsetzen wird. Weil die Preise aber schon jetzt vielerorts exorbitant hoch sind, sollten die Banken gewarnt  sein. Die Hintergründe erkärt Ihnen die publity AG. Die publity AG ist ein seit 1999 am Markt etablierter Finanzinvestor für Gewerbeimmobilien.

 

Warnung vor gefährlichem Immobilienboom
Warnung vor gefährlichem Immobilienboom

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publity AG Vermietungserfolg in Neu-Isenburg

publity AG mit Vermietungserfolg bei Büroimmobilie in Neu-Isenburg – publity AG: Bei der Büroimmobilie in Neu-Isenburg wurde mit einem der Hauptmieter, dem Technologieunternehmen Johnson Controls, der Mietvertrag bereits deutlich vor dem ursprünglichem Fristende im März 2021 um weitere fünf Jahre verlängert.

publity AG Vermietungserfolg in Neu-Isenburg
publity AG Vermietungserfolg in Neu-Isenburg

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publity AG Teilschuldverschreibungen PREOS Wandelanleihe

publity AG Teilschuldverschreibungen PREOS Wandelanleihe – publity: weitere Zeichnung von Teil-Schuldverschreibungen der PREOS Real Estate AG-Wandelanleihe im Nominalwert von 40,0 Mio. EUR

publity AG Teilschuldverschreibungen PREOS Wandelanleihe
publity AG Teilschuldverschreibungen PREOS Wandelanleihe

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publity Tochter PREOS Real Estate AG stockt Wandelanleihe auf

publity Tochter PREOS Real Estate AG stockt Wandelanleihe auf – publity Konzerntochter – PREOS Real Estate AG: Aufstockung der 7,50 %-Wandelanleihe auf 179,4 Mio. Euro zur Finanzierung des Wachstums

publity Tochter PREOS Real Estate AG stockt Wandelanleihe auf
publity Tochter PREOS Real Estate AG stockt Wandelanleihe auf

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publity AG Wachstumskurs fortgesetzt und Konzerngewinn gesteigert
Immobilienmakler müssen immer bei der Wahrheit bleiben

Zum Kauf einer Immobilie gehört eine große Portion Vertrauen. Dennoch ist das Vertrauen in Grenzen zu halten, ansonsten kann es dem Käufer schaden. Denn Immobilienmakler seien zwar dazu gezwungen keine erfundenen Daten über die Immobilie zu machen, jedoch sei es ihnen erlaubt, sich dabei auf die erhaltenen Informationen vom Verkäufer zu verlassen, schildert Thomas Olek, Geschäftsführer und Unternehmensgründer der publity AG, die Rechtslage. Immobilienmakler dürfen keine falschen Vorstellungen vermitteln Es steht nicht zur Debatte: Makler wollen zum Verkauf stehende Immobilien immer möglichst gut dastehen lassen. Dabei ist es ihnen jedoch nicht erlaubt ihren Käufern falschen Vorstellungen zu machen, entschied das Oberlandgerichts Brandenburg. Die für den Kauf entscheidenden Information müssen richtig sein, erklärt die publity AG, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. Fehlen dem Immobilienmakler wichtige Details oder ist die Richtigkeit gegebener Auskünfte nicht bestätigt, muss der Makler dies Preis geben. Käufer fordert Schadenersatz wegen falschen Versprechungen In dem…

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