Publity kauft Büroobjekt in Köln

Frankfurt / Köln – Die publity AG hat für den von ihr verwalteten geschlossenen Publikums-AIF „publity Performance Fonds Nr. 8“ ein modernes und vollvermietetes Büroobjekt in Köln erworben.

 

Publity kauft vollvermietetes Büroobjekt in Köln
Publity kauft vollvermietetes Büroobjekt in Köln

 

Dabei handelt es sich um das 9. Objekt, das durch den Fonds Nr. 8 angekauft wurde. Die knapp 2.600 Quadratmeter große Immobilie in der Von-der-Wettern-Straße wurde 2001 gebaut und ist komplett und langfristig an die Axians Networks & Solutions GmbH, eine Beraterin für die Modernisierung digitaler Infrastrukturen und Lösungen von Unternehmen, vermietet. Der Standort der Büro-Immobilie in einem Gewerbepark in Köln zeichnet sich durch eine sehr gute Verkehrsinfrastruktur und Anbindung an den Flughafen Köln/Bonn, die Kölner Messe und den Hauptbahnhof aus.

„Für den Ankauf spricht neben der sehr guten Lage in der Millionenmetropole Köln und dem attraktiven Preis vor allem das Wertsteigerungspotenzial, das wir – wie auch bei bereits zahlreichen ähnlichen Objekten in der Vergangenheit – heben wollen. Die Immobilie überzeugt uns durch die moderne Ausstattung und vor allem durch den namhaften und langfristigen Mieter“, so Christoph Blacha, Geschäftsführer der publity Performance GmbH, der eigenen Kapitalverwaltungsgesellschaft der publity AG.

Die Firma Simmons & Simmons LLP hat mit einem Team die rechtliche Due Diligence bei der Transaktion übernommen. Die albrings + müller ag war verantwortlich für die technische Projektorganisation und die Erstellung der technischen Due Diligence.

publity Performance Fonds Nr. 8 – geschlossener Publikums-AIF

Mindestens 60% des investierten Kapitals wird in Anlageobjekte in Form von Gewerbeimmobilien vom Typ Büro, Hotel, Logistik, Handel- und Gesundheitsdienstleistungen mit Belegenheitsort in Deutschland angelegt. Erwerb inländischer Immobilien aus Bankenverwertung, vorzugsweise in Ballungsräumen wie Frankfurt/Main, Düsseldorf, Hamburg, Berlin und München. Eine Allokation des investierten Kapitals in Vermögensgegenstände, die außerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelegen sind, ist ausgeschlossen.

Quelle: Publity

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